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Versicherung: Neuer Verwaltungsrechtsschutz ( auch für Waffenrecht ) erhältlich!
Der ursprüngliche Text, der bis heute, 24.08.2011, hier stand wurde von mir entfernt.
Ein -im übrigen auf dieser Seite bisher nicht genannter- Vertreter einer Waffensammler/-rechtsorganisation hat wegen der hier ursprünglich zu lesenden Informationen mit Klage gedroht.
Er bezieht sich darauf, daß er mit seiner Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht (nur Waffenrecht!) auf meiner Seite “völlig unzutreffend” dargestellt wäre. Das ist verwunderlich, da er und seine Gesellschaft ja überhaupt nicht genannt wurde. Aber wer weis, was in den Köpfen der Menschen herumgeht……
Zudem kann man es mir sicher nicht verdenken, wenn ich für andere Gesellschaften als meine eigene eben keine Werbung betreibe, oder? Wir bezahlen die Werbung für uns selbst, nicht für die Mitbewerber. Genau das verlangt er aber, er möchte nämlich nicht “völlig unzutreffend”, sondern überhaupt dargestellt werden. Was manchen so einfällt, seltsam.
Naja, die Sache wird jetzt von der Marketing- und der Rechtsabteilung geprüft, Sie werden dann zeitnah informiert wie es ausging, solange ist hier nicht mehr zu lesen.
In der Zwischenzeit müssen wir uns halt einer “Krücke” bedienen, wenn Sie unseren günstigen Verwaltungsrechtsschutz, auch das Waffenrecht betreffend, abschließen möchten. Rufen Sie mich bitte an: (0971)67762 oder schreiben eine Mail: service@rechtsschutz.waffen24.net
Sie erhalten dann alle Informationen und Hilfe die Sie benötigen.
Michael Kuhn
8.6.2011 bei 20:26
Bitte scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen zu der neuen Versicherung zu stellen!
Hier haben Sie die Möglichkeit dazu.
20.6.2011 bei 10:49
sehr geehrte Damen und Herren,
Frage1.) ist der Ehegatte mitversichert?
Frage2.) greift die Rechtsschutz auch bei dem Vorwurf des Vorsatzes?
Gruß
A.Holzapfel
20.6.2011 bei 13:21
Hallo Herr Holzapfel,
zu 1.: Ja, der Ehegatte ist in jedem Fall mitversichert,bei selbständigen Ehegatten nur die privaten Risiken.
zu 2.: Ja, allerdings gilt hier zum Thema “Strafrechtsschutz” folgendes zu beachten: “Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen
werden kann, oder bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes besteht kein Versicherungsschutz”
Mir ist zur Zeit keine Versicherung bekannt, die das anders handhaben würde!
Kommt in einem Verfahren heraus, daß “nur” Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist besteht selbstverständlich Versicherungsschutz, sogar rückwirkend.
4.8.2011 bei 18:33
hallo zusammen,
ich habe eine rechtschutzversicherung bei ihrer versicherung !
ist das thema waffenrecht mitversichert ober muss ich dies zus. vereinbaren ?
mfg sascha ebel
4.8.2011 bei 23:13
Hallo Herr Ebel,
um in den Genuss des Verwaltungsrechtsschutzes zu kommen müssen Sie nur das Paket “Rechtsschutz PLUS” für 25,– Euro zusätzlich beantragen. Nichts anderes. Dann ist auch das Thema Waffenrecht mitversichert.